+++Ermittlungserfolg gegen mutmaßliche international agierende Tätergruppierung; Festnahmen im In- und Ausland+++Gemeinsame Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und der ZKI Oldenburg

Die Zentrale Kriminalinspektion Oldenburg (ZKI) führt unter Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz - Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) - seit März 2023 ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen elf Beschuldigte im Alter zwischen 23 und 36 Jahren u.a. wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Nach den durchgeführten Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die überwiegend in Berlin ansässige Gruppierung Betäubungsmittel, verschreibungspflichtige Arzneimittel, neue psychoaktive Stoffe und Cannabisprodukte über das Darknet und das Clearnet verkauft und diese Stoffe auf dem Postweg an ihre überwiegend in Deutschland ansässigen Abnehmer versandt hat. Hierbei sollen die Beschuldigten Umsätze im siebenstelligen Bereich, zumeist in Form von Kryptowährungen, erzielt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen übernommen, da diverse Abnehmer von Betäubungsmitteln, verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, neuen psychoaktiven Stoffen und Cannabisprodukten in Rheinland-Pfalz ansässig sind. Im Zuge der Einsatzmaßnahmen wurden am 06.01.2026 und 14.01.2026 vier Haftbefehle im In- und Ausland vollstreckt sowie Durchsuchungen von insgesamt 31 Objekten in Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt und in Polen durchgeführt. Eine weitere Person wurde im Verlauf der Maßnahmen festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft angeordnet hat. Gegen die im Ausland inhaftierte Person wird derzeit die Auslieferung betrieben. Die Umsetzung der umfangreichen Einsatzmaßnahmen erfolgte aus ermittlungstaktischen Gründen an zwei Einsatztagen. Daran waren rund 300 Einsatzkräfte beteiligt. Bei den Durchsuchungen wurden Betäubungsmittel (darunter Amphetamin, Kokain, Ecstasy, LSD), verschreibungspflichtige Medikamente, einzelne, dem Waffengesetz unterliegende Gegenstände, schriftliche Unterlagen, zahlreiche Datenträger sowie Kommunikationsmittel sichergestellt. Darüber hinaus wurden Vermögenswerte im Gesamtwert von über 85.000 Euro, darunter Bargeld in Höhe von über 60.000 Euro und ein PKW gesichert. Des Weiteren wurde die von den Beschuldigten verwendete Handelssoftware vom Netz genommen. Die Ermittlungen, insbesondere die kriminaltechnische Untersuchung der sichergestellten Betäubungsmittel als auch die Auswertung der sichergestellten Datenträger, werden noch einige Zeit andauern. Die Zentrale Kriminalinspektion Oldenburg wurde im Rahmen der Ermittlungen durch das Bundeskriminalamt, verschiedene Behörden der Landespolizeien sowie Cybercrime-Einheiten der Republiken Polen und Moldau unterstützt, bei denen wir uns für die Unterstützung bedanken. Rechtlicher Hinweis: Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn dringender Tatverdacht und ein Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, bestehen. Er begründet noch keinen Schuldnachweis. Für alle Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Rückfragen bitte an: Zentrale Kriminalinspektion Oldenburg Mohrmann Telefon: +49 441 790 7160 E-Mail: pressestelle@zki-ol.polizei.niedersachsen.de