Gefährliche Körperverletzung nach Bedrohung
Am Abend des 17. Januar 2026 erhielt die Bundespolizeiinspektion Rostock Kenntnis von einer gefährlichen Körperverletzung am Haltepunkt Holbeinplatz. Vorausgegangen war eine Bedrohung eines 35-jährigen deutschen Staatsangehörigen gegen einen afghanischen 17-jährigen Jugendlichen. Dieser hielt sich mit seiner Freundin am Haltepunkt auf. Der 35-Jährige suchte zunächst Kontakt zu dem Paar und versuchte hierbei die ebenfalls minderjährige Frau mehrfach zu berühren. Als ihr Partner dies unterband, bedrohte der Mann den Jugendlichen ausländerfeindlich. In Folge dessen trat dieser dem 35-Jährigen mit dem Schuh ins Gesicht, sodass dieser ins angrenzende Gleisbett stürzte.
Die eingesetzten Polizisten trennten die Personen und stellten bei dem Erwachsenen einen Atemalkoholwert von 1,62 Promille fest. Der Jugendliche stand nicht unter dem Einfluss von Alkohol.
Sie verständigten die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Personen und verbrachten diese anschließend zur Wohnanschrift.
Gegen den 35-jährigen Mann leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Bedrohung ein. Der 17-Jährige muss sich nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung verantworten.
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