W Zusammenstoß mit E-Scooter im Kreisverkehr

Am 19.01.2026, gegen 05:35 Uhr, kam es zu einem Verkehrsunfall im Kreisverkehr an der Kreuzung Gennebrecker Straße, Barmer Straße sowie den Straßen Einern und Mollenkotten. Eine 57-jährige Frau fuhr mit ihrem Kia Picanto auf der Straße Mollenkotten in Richtung der Straße Einern. Als sie in den Kreisverkehr einfuhr, stieß sie mit dem E-Scooter eines 37-jährigen Mannes zusammen. Der Rollerfahrer stürzte und erlitt leichte Verletzungen. Im Rahmen der Berichterstattung zu E-Scootern, sensibilisiert die Polizei regelmäßig mit Hinweisen zu diesem Thema: - Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr. - Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so Ihr Leben retten. - E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein. - Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen. - Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird. Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten. - Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos. - Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren. - Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone. Rückfragen bitte an: Polizei Wuppertal Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 0202/284-2020 E-Mail: pressestelle.wuppertal@polizei.nrw.de Polizei Wuppertal auch bei