W Zusammenstoß mit E-Scooter im Kreisverkehr
Am 19.01.2026, gegen 05:35 Uhr, kam es zu einem Verkehrsunfall im
Kreisverkehr an der Kreuzung Gennebrecker Straße, Barmer Straße sowie
den Straßen Einern und Mollenkotten.
Eine 57-jährige Frau fuhr mit ihrem Kia Picanto auf der Straße
Mollenkotten in Richtung der Straße Einern. Als sie in den
Kreisverkehr einfuhr, stieß sie mit dem E-Scooter eines 37-jährigen
Mannes zusammen. Der Rollerfahrer stürzte und erlitt leichte
Verletzungen.
Im Rahmen der Berichterstattung zu E-Scootern, sensibilisiert die
Polizei regelmäßig mit Hinweisen zu diesem Thema:
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als
Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14 Jahre
alt sein.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom
Handy oder Smartphone. Rückfragen bitte an:
Polizei Wuppertal
Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0202/284-2020
E-Mail: pressestelle.wuppertal@polizei.nrw.de
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