BPOL NRW: Nach Einreise in die JVA – Bundespolizei verhaftet 37-Jährigen

Im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Trabzon/Türkei wurde am gestrigen Montagmorgen (19.01.2026) ein türkischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf festgestellt, nach dem gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Siegen hatte im November des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz gegen den im Februar 2025 Verurteilten erlassen. Da sich der 37-Jährige der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung veranlasst. Die Geldstrafe in Höhe von 3.750 Euro konnte durch den im Siegerland lebenden Mann jedoch nicht beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 75 Tagen nicht abgewendet werden. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde er durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.