Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf

Die Polizei weist aus aktuellem Anlass auf Risiken beim Gebrauchtwagenkauf hin. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren nach dem Kauf eines Motorrollers im Landkreis Gifhorn. Ein Mann aus dem Landkreis Gifhorn hatte im Internet ein Inserat für einen solchen Roller entdeckt und das Fahrzeug nach Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer gekauft. Im Nachhinein kamen Zweifel an der Herkunft des Rollers auf, da keinerlei Fahrzeugdokumente vorlagen. Eine Überprüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) ergab, dass das Fahrzeug bereits vor einigen Jahren in einem anderen Bundesland als gestohlen gemeldet worden war. Der Roller wurde sichergestellt. Auch unwissende Käuferinnen und Käufer können rechtlich kein Eigentum an gestohlenen Fahrzeugen erlangen. Aus diesem Anlass rät die Polizei beim Kauf von Fahrzeugen zu besonderer Vorsicht. Vor dem Erwerb sollten sich Käuferinnen und Käufer sämtliche relevanten Unterlagen im Original vorlegen lassen. Dazu zählen insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie Teil II (Fahrzeugbrief). Zudem sollte überprüft werden, ob die Angaben in den Papieren - vor allem die Fahrzeugidentifikationsnummer - mit dem Fahrzeug übereinstimmen. Vor dem Kauf empfiehlt es sich, alle Unterlagen sorgfältig zu prüfen. In einzelnen Fällen werden bestehende Fahrzeugpapiere manipuliert oder gefälscht, um eine legale Herkunft vorzutäuschen. Es kommt zudem vor, dass Täter durch Einbrüche in Zulassungsstellen originale Blankodokumente erlangen und diese anschließend mit den Daten gestohlener Fahrzeuge ausfüllen. Auch bei übereinstimmenden Fahrgestellnummern ist ein Betrug daher nicht immer sofort erkennbar. Häufig wird der Diebstahl erst im Rahmen der Ummeldung bei der Zulassungsstelle festgestellt. Weitere Präventionshinweise und Informationen rund um den sicheren Autokauf sind online unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicherer-autokauf/betrug-beim-autokauf/ zu finden. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Gifhorn Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Christoph Nowak Telefon: 05371 980-104 E-Mail: pressestelle@pi-gf.polizei.niedersachsen.de