BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Montag

Am Montag, 2. Februar 2026, hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen drei Haftbefehle vollstreckt. Ein 35-jähriger Bulgare reiste am Nachmittag auf der Bundesautobahn 3 als Beifahrer eines in Bulgarien zugelassenen Personenkraftwagens über den Grenzübergang Elten-Autobahn in das Bundesgebiet ein. Zur Kontrolle legte der Reisende den Beamten seine gültige bulgarische Identitätskarte vor. Die durchgeführte Überprüfung der Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal ihn mit einem Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sucht. Der Bulgare zahlte vor Ort die fällige Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 40-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen. Auf der Bundesautobahn 57 kontrollierte die Bundespolizei am späten Nachmittag einen 40-jährigen Rumänen als Fahrer eines in Kleve zugelassenen Personenkraftwagens Bei der Überprüfung der Personalien anhand der vorgelegten rumänischen Identitätskarte stellte sich heraus, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Ansbach mit einem Haftbefehl wegen Wohnungseinbruchdiebstahls gesucht wird. Hiernach muss der Verurteilte noch eine 164-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Rumäne wurde daraufhin vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle zum Haftantritt in das Gefängnis in Kleve gebracht. Am späten Abend stellte die Bundespolizei einen 44-jährigen Polen auf der Steyler Straße in Kaldenkirchen fest. Der Mann reiste zuvor als Fahrer eines in Kempen-Krefeld zugelassenen Personenkraftwagens aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Der Reisende legte zur Kontrolle seine gültige polnische Identitätskarte vor. Einen gültigen Führerschein konnte er nicht vorweisen. Bei einer Überprüfung der Personalien wurde eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Duisburg festgestellt. Der Mann hatte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu bezahlen oder eine 25-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Nach Zahlung der Geldstrafe im Bundespolizeirevier Kempen wurde die Weiterreise gestattet. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.