Ohne Alkohol und Drogen am Steuer durch die Karnevalszeit: Verstärkte Verkehrskontrollen der nordhessischen Polizei

Kassel/ Nordhessen: Am kommenden Donnerstag tritt die Karnevalszeit mit der Altweiberfastnacht in ihre Hochphase ein. Auch in Nordhessen stehen bis zum Aschermittwoch wieder zahlreiche Karnevalsveranstaltungen bevor, bei denen viele Närrinnen und Narren ausgelassen feiern werden. Da dabei häufig Alkohol und andere berauschende Mittel eine Rolle spielen, möchte die Polizei in diesem Zusammenhang auf die Gefahren hinweisen und wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt Kontrollen durchführen, um betrunkene und berauschte Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen. Daher rät die Polizei, sich bereits vorher Gedanken über die Heimfahrt zu machen: Ob mit einem Taxi, öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn oder sich durch Bekannte oder Verwandte abholen lassen- es gibt einige Möglichkeiten für einen sicheren Nachhauseweg. Insbesondere bei Gruppen lohnt es sich, bereits im Vorfeld gemeinsam einen Fahrer zu bestimmen, der nüchtern bleibt. Denn wer unter Alkohol- und Drogeneinfluss fährt, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch andere in Gefahr. Unfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss Wie wichtig die Kontrollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit sind, zeigen auch die Unfallzahlen: Im Jahr 2024 verursachten 371 alkoholisierte und 40 berauschte Fahrer einen Unfall auf nordhessischen Straßen. Bei zusätzlichen 38 Unfällen wurde sogar ein Mischkonsum von Alkohol und Drogen bei den Fahrzeugführern festgestellt. Die Unfallzahlen für das Jahr 2025 liegen noch nicht abschließend vor, dennoch lässt sich bereits erkennen, dass die Zahlen der unter Alkohol- und Drogeneinfluss verursachten Unfälle etwa auf einem ähnlich hohen Niveau liegen. Was droht wann? Daher sollten sich Autofahrer während der Karnevalszeit auf vermehrte Verkehrskontrollen einstellen. Bereits bei 0,3 Promille kann der Führerschein eingezogen werden, wenn Anzeichen für eine Fahruntauglichkeit vorliegen oder man an einem Unfall beteiligt ist. Ab 0,5 Promille ist der Führerschein auch ganz ohne Ausfallerscheinungen für mindestens einen Monat weg, ab 1,1 Promille droht der richterliche Führerscheinentzug für mehrere Monate. Zudem müssen betrunkene Fahrer mit empfindlichen Bußgeldern und Geldstrafen rechnen. Für Fahranfänger unter 21 Jahren oder Führerscheinneulinge, die sich in der Probezeit befinden, gilt ohnehin die gesetzliche 0,0 Promille Grenze und ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Auch für die Fahrer von Elektrorollern, die sich immer größerer Beliebtheit in der Bevölkerung erfreuen, gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Nach einer durchgefeierten Nacht sollten alle Fahrzeugführer zudem berücksichtigen, dass auch am nächsten Morgen noch Restalkohol im Körper vorhanden sein kann. Auch der Konsum von Cannabis und anderen Rauschmitteln kann das Unfallrisiko erhöhen. Wer aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, darf den Grenzwert von maximal 3,5 Nanogramm (ng) THC pro Milliliter Blutserum nicht überschreiten. Wer Ausfallerscheinungen zeigt oder sogar einen Unfall verursacht, macht sich auch unterhalb des Grenzwertes strafbar. Darüber hinaus ist der Mischkonsum von Alkohol und THC nicht erlaubt. Die Polizei appelliert, sich grundsätzlich nach Alkohol- oder Drogenkonsum nicht ans Steuer zu setzen! Zu guter Letzt sollte die Wahl des Kostüms wohlüberlegt sein, denn neben freiem Gehör, freier Sicht und uneingeschränkter Bewegungsfreiheit sollten die wesentlichen Gesichtszüge eines Fahrers erkennbar sein, ansonsten können Bußgelder von bis zu 60 Euro fällig werden. Rückfragen bitte an: Ulrike Schaake Pressesprecherin Tel. 0561-910 1020 Polizeipräsidium Nordhessen Grüner Weg 33 34117 Kassel Pressestelle Telefon: +49 561 910 1020 bis 23 Fax: +49 611 32766 1010 E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de Außerhalb der Regelarbeitszeit Polizeiführer vom Dienst (PvD) Telefon: +49 561-910-0 E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de