Falsche Handwerker entwendeten Bargeld
Zeugen gesucht
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet derzeit nach Unbekannten, die sich am Montag (2. Februar) mit einer Lüge Zugang zum Haus einer Hürtherin verschafft und Bargeld entwendet haben soll. Einer der falschen Handwerker soll etwa 30 Jahre alt und 175 Zentimeter groß sein. Er habe einen Rollkragenpullover, eine Jacke und Schuhe, jeweils in schwarz, getragen. Sein Komplize sei etwa 35 Jahre alt und 180 bis 190 Zentimeter groß. Er sei mit schwarzer Kappe, Jacke, Hose und Schuhen bekleidet gewesen. Die Ermittlerinnen und Ermittler des Kriminalkommissariats 12 nehmen Hinweise unter der Rufnummer 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Gegen 11 Uhr meldete sich die Geschädigte bei der Polizei. Unbekannte sollen sich gegen 10.30 Uhr an der Bergmannstraße als Mitarbeiter der Stadtwerke ausgegeben und behauptet haben, dass sie einen Zählerstand ablesen müssten. Einer der falschen Handwerker sei mit der Dame in den Keller des Hauses gegangen. Die weitere Person habe vorgegeben, etwas im Badezimmer kontrollieren zu wollen. Kurz darauf sei die Bewohnerin aus dem Keller zurückgekehrt. Die beiden Männer sollen daraufhin das Haus verlassen haben und in ein schwarzes Auto gestiegen sein. Danach bemerkte die Geschädigte den Diebstahl von Bargeld aus einer Schublade.
Alarmierte Polizisten nahmen den Sachverhalt auf, dokumentierten Spuren und fertigten eine Strafanzeige.
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis rät:
Die Tür bleibt zu! Lassen Sie keinen Fremden in ihre Wohnung. Bleiben Sie bei vorgetragenen Anliegen skeptisch. Dienstleister kommen in der Regel nicht unangemeldet und fragen nie nach Schmuck oder Wertgegenständen! Rufen Sie gegebenenfalls bei dem angegebenen Unternehmen oder Ihrem Vermieter an und lassen sich den Arbeitseinsatz bestätigen.
Wenn Sie den Verdacht haben selbst Opfer einer Straftat geworden zu sein, erstatten Sie in jedem Fall Anzeige bei der Polizei. Über den Notruf "110" der Polizei erhalten Sie rund um die Uhr schnelle Hilfe. Das sollten Sie auch in dem Fall tun, wenn Sie einer verdächtigen Person den Zutritt verwehrt haben. (sc)
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