BPOL NRW: Fahndungserfolge der Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen

Am Dienstagmorgen, 3. Februar 2026, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Bundesautobahn 57 am Rastplatz Kalbecker Forst einen 48-jährigen Nigerianer bei der Einreise aus den Niederlanden. Der Reisende war Fahrgast eines grenzüberschreitenden Reisebusses auf der Route Amsterdam - Freiburg. Zur Kontrolle legte der Mann den Beamten seinen gültigen nigerianischen Reisepass und eine gültigen niederländischen Aufenthaltstitel vor. Bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft München ihn mit einem Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sucht. Hiernach muss der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 3270 Euro bezahlen oder eine 109-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Mann zahlte den fälligen Geldbetrag bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen. Einen 27-jährigen Rumänen kontrollierte die Bundespolizei am frühen Dienstagmorgen auf der Bundesautobahn 40 am Rastplatz Tomm Heide als Fahrer eines in Ahaus zugelassenen Personenkraftwagens. Zur Kontrolle händigte der Mann seinen gültigen rumänischen Reisepass aus. Die Überprüfung des Fahrzeuges ergab eine Fahndungsnotierung der Polizei Borken aufgrund eines Kennzeichenmissbrauchs und Einziehung der Kennzeichen. Weiterhin legte der Rumäne Dokumente in Form einer Vollmacht vor. Es stellte sich bei der genaueren Inaugenscheinnahme heraus, dass der Verdacht der Urkundenfälschung besteht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle in Kempen durfte der Rumäne weiterreisen. Auf der Bundesautobahn 57 reiste am Dienstagabend ein 34-jähriger Rumäne als Fahrer eines in den Niederlanden zugelassenen Personenkraftwagen in das Bundesgebiet ein. Als Nachweis zum Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zeigte der Mann auf seinem Mobiltelefon das Lichtbild eines Führerscheins, ausgestellt auf ihre Personalien, vor. Die Ermittlungen der Beamten ergaben, dass es sich bei dem Führerschein um eine Totalfälschung handelt. Der Rumäne teilte daraufhin mit, dass er das falsche Dokument für 500 Euro gekauft hat. Eine gültige Fahrererlaubnis besitzt der Mann nicht. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen auf der Dienststelle in Kleve konnte er weiterreisen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.