260205-1-K Pkw als Krankenfahrstuhl „getarnt“: Polizei Köln stoppt 38-Jährigen ohne Fahrerlaubnis – Aufklärung zu rechtlichen Voraussetzungen
Polizisten haben am Mittwochvormittag (4. Februar) in der Kölner Altstadt-Nord einen Autofahrer (38) aus dem Verkehr gezogen, der seinen Seat Ibiza fälschlicherweise als fahrerlaubnisfreies Sonder-Kfz ausgegeben hatte.
Gegen 10.00 Uhr fiel einer Streife auf der Tunisstraße ein Seat Ibiza auf, an dessen Heck lediglich ein Versicherungskennzeichen sowie großflächige "25"-Aufkleber angebracht waren. Bei der Kontrolle händigte der 38-Jährige eine Mofa-Prüfbescheinigung aus. Er gab an, das Fahrzeug über ein Online-Portal in Mecklenburg-Vorpommern erworben zu haben. Laut Verkäufer handele es sich um einen auf 25 km/h gedrosselten Krankenfahrstuhl, der fahrerlaubnisfrei geführt werden dürfe.
Die Beamten stellten jedoch fest, dass das Leergewicht des Wagens mit 985 kg weit über den zulässigen Grenzen lag. Weitere Ermittlungen ergaben zudem Unstimmigkeiten in den Fahrzeugpapieren: Während eine Drosselung im Jahr 2000 zwar amtlich vermerkt war, wies der Fahrzeugbrief nachträglich aufgebrachte Stempel mit der Aufschrift "Sonder-Kfz Krankenfahrstuhl" auf, die in der offiziellen Fahrzeugakte der Zulassungsstelle nicht existierten.
Gegen den 38-Jährigen wurden unter anderem Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstößen gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet. Bezüglich der manipulierten Stempel in den Papieren fertigten die Beamten eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen Unbekannt.
Hinweis der Polizei:
Die Polizei Köln warnt vor dem Kauf herkömmlicher Pkw als "führerscheinfreie Krankenfahrstühle". Ein solches Fahrzeug darf nur dann fahrerlaubnisfrei geführt werden, wenn es:
- bauartbedingt für körperlich behinderte Personen bestimmt ist, - ein Leergewicht von maximal 300 kg (bzw. 450 kg nach Altrecht)
hat, - in der Regel nur über einen Sitz verfügt.Herkömmliche Pkw (wie hier ca. 1.000 kg) erfüllen diese Kriterien nie. Die Nutzung ohne entsprechende Fahrerlaubnis (Klasse B oder AM) ist eine Straftat. (as/sb)
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