BPOL NRW: Nach Diebstahl folgt direkt die Verurteilung – Bundespolizei regt beschleunigtes Verfahren an
Am 5. Februar entwendete ein aserbaidschanischer Staatsangehöriger Ware aus einem Drogeriemarkt im Essener Hauptbahnhof. Nach der Anregung eines beschleunigten Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft folgte schnell das Urteil.
Gegen 6:25 Uhr trafen Bundespolizisten in dem Drogeriegeschäft im Essener Hauptbahnhof auf den 42-Jährigen. Zuvor hatte ihn ein Ladendetektiv beim Diebstahl von rund 100 Kaugummipackungen im Wert von ca. 70 Euro ertappt.
Die Beamten belehrten den Mann, der angab, die Ware weiterverkaufen und damit seinen Lebensunterhalt finanzieren zu wollen.
Die Einsatzkräfte stellten die Identität des wohnungslosen Mannes, der einschlägig wegen Diebstahls bekannt ist, in der Dienststelle fest und kontaktierten die zuständige Staatsanwaltschaft.
Aufgrund der Umstände regten die Beamten ein beschleunigtes Verfahren an, dem die Staatsanwaltschaft zustimmte.
Die Bundespolizisten nahmen den Aserbaidschaner fest und überstellten ihn dem Amtsgericht.
Nach Abschluss des Verfahrens wurde der 42-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro (80 Tagessätze à 10 Euro) verurteilt.
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