BPOL NRW: 11 Personalien, 4 offene Fahndungen, 3 Bankkarten und 1 Haftbefehl – Bundespolizei mit Fahndungserfolg
Die in der Überschrift genannten Zahlenspiele stellten Beamte der Bundespolizei Aachen am Samstagnachmittag fest.
Gegen 15 Uhr wurde ein 46-jähriger Syrer auf Gleis 9 des Aachener Hauptbahnhofes kontrolliert.
Zur Kontrolle legte er lediglich einen belgischen Führerschein vor. Weitere Dokumente, die seinen Aufenthalt legitimieren würden, legte er nicht vor. Somit ergab sich hier der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass die Person mit insgesamt 11 Personalien im System einlag. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der STA Aachen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor. 1200,- EUR Geldstrafe oder 20 Tage Haft lautete hier das Urteil. Drei weitere Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung lagen ebenfalls vor. Hier versuchten mehrere Behörden, der Person postalisch habhaft zu werden. Gesucht wurde er im Zusammenhang mit Geldwäsche, besonders schwerer Brandstiftung sowie als Zeuge.
Die Geldstrafe konnte die Person nicht begleichen. Dies könnte evtl. damit zusammenhängen, dass er zwar im Besitz von drei Bankkarten war, hiervon aber keine auf seine Daten ausgestellt war. Die Karten wurden sichergestellt und eine weitere Strafanzeige wegen Unterschlagung wurde gefertigt.
Die Person wurde nach Abschluss aller Maßnahmen dem Polizeigewahrsam in Aachen überstellt.
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