Zwei Einbrüche in Kindergärten – Tatverdächtiger auf frischer Tat festgenommen
In der Nacht zu Samstag (07. Februar) gegen 03:30 Uhr wurde die Leitstelle der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis über einen Einbruch in einen Kindergarten an der Humperdinckstraße in Hennef informiert.
Mehrere Streifenwagen eilten zur Einsatzörtlichkeit. Auf der Gebäuderückseite stellten die eingesetzten Polizeibeamten eine offenstehende Terrassentür fest. Kurz darauf verließ eine männliche Person den Kindergarten und versuchte zu flüchten. Die Beamten konnten ihn überwältigen und festnehmen. Dabei wurde niemand verletzt.
An der Terrassentür wurden mehrere Hebelspuren festgestellt. Bei der Durchsuchung des 33-jährigen Tatverdächtigen aus Bergheim (Rhein-Erft-Kreis) fanden die Einsatzkräfte in einer Umhängetasche vier iPads, einen Schraubendreher, ein Brecheisen, einen niedrigen dreistelligen Bargeldbetrag sowie eine kleine Plastikverpackung mit einer bislang unbekannten Substanz, bei der es sich um Betäubungsmittel handeln dürfte. Zudem führte der Mann einen Zugangsschlüssel eines weiteren Kindergartens am Friedrich-Ebert-Platz in Hennef mit sich. Sämtliche beweiserheblichen Gegenstände wurden sichergestellt.
Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde bekannt, dass es in derselben Nacht zu einem weiteren Einbruch in den Kindergarten am Friedrich-Ebert-Platz gekommen war. Dort war ein Fenster aufgehebelt worden; die Räumlichkeiten wurden einbruchtypisch durchsucht. Ob neben dem aufgefundenen Zugangsschlüssel weiteres Diebesgut entwendet wurde, ist derzeit noch unklar.
Der 33-Jährige räumte ein, in den Kindergarten an der Humperdinckstraße eingebrochen zu sein. Zu weiteren Vorwürfen äußerte er sich nicht. Ob er auch für den Einbruch am Friedrich-Ebert-Platz oder für weitere Einbruchstaten verantwortlich ist, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Die Kriminalpolizei bittet Zeugen, die in der Nacht zu Samstag verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich unter der Telefonnummer 02241 541-3521 zu melden.
Der Mann wurde vorläufig festgenommen. Da keine Haftgründe vorlagen, wurde er nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls sowie wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. (Re)
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