BPOL NRW: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände
Während der Karnevalstage, im Zeitraum vom 12. bis zum 17. Februar 2026, werden gefährliche Gegenstände in den Bahnhöfen Köln Hauptbahnhof, Köln-Süd, Bonn Hauptbahnhof und Siegburg/Bonn Hauptbahnhof verboten sein. Einsatzkräfte der Bundespolizei werden verstärkt Kontrollen durchführen und Zuwiderhandlungen konsequent ahnden.
Insbesondere bei Veranstaltungen oder Diskothekenbesuchen, im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenkonsum sowie gruppendynamischen Prozessen, kommt es regelmäßig zu einer gewaltsamen Konfliktbewältigung. Werden dann noch beispielsweise Hieb- oder Stoßwerkzeuge eingesetzt, kann dies zu schweren Verletzungen führen. Gleiches gilt bei Gegenständen, die durch Schussabgabe oder dem Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen verursachen können.
Auch Anscheinswaffen, wie beispielsweise Spielzeugpistolen, fallen unter die Allgemeinverfügung. Die Bundespolizei möchte alle Jecken dahingehend noch einmal sensibilisieren.
Aus diesem Grund hat die Bundespolizei für die Karnevalszeit erneut eine Allgemeinverfügung zum Mitführen gefährlicher Gegenstände für die oben genannten Bahnhöfe erlassen.
Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen zu erhöhen und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren.
Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis, Beförderungsausschluss sowie der Festsetzung eines Zwangsgeldes geahndet werden. Bei Verstößen gegen das Waffengesetz drohen zudem ordnungswidrigkeits- oder strafrechtliche Konsequenzen.
Die genauen Regularien sind als Plakat an den betroffenen Bahnhöfen veröffentlicht. Die Einhaltung wird durch Beamte der Bundespolizei kontrolliert und durchgesetzt.
Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung, einschließlich Ausnahmen und Begriffsbestimmungen, sind auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de oder unter https://t1p.de/bcfkv abrufbar.
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