BPOL NRW: Bundespolizei erlässt anlässlich des Karnevals eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen

Ein Dokument Anlage3BPOLD_STA_AGV_Waffenverbot_Karneval_2026__.pdfPDF - 156 kB An den Hauptbahnhöfen Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal, Oberhausen und Mönchengladbach finden in diesem Jahr Karnevalsumzüge oder verstärkte Reisebewegungen zu den entsprechenden Feierlichkeiten statt. Diese führen erfahrungsgemäß zu Massenproblematiken und im Zusammenhang mit dem erhöhten Alkoholkonsum zu einer Mehrung von Körperverletzungsdelikten, die immer häufiger mit Waffen oder gefährlichen Gegenständen durchgeführt werden. Diese Tatsache zeigt die zunehmende Intensität bei Gewaltdelikten. Der Erlass der Allgemeinverfügung (12. - 17.02.26) und die Kontrolle zum Einhalten des Mitführgebotes sollen helfen, die Entwicklung einzudämmen. Die Bundespolizei möchte mit dieser Maßnahme für mehr Sicherheit und möglichst unbeschwerte Karnevalstage sorgen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Düsseldorf Armin Roggon Telefon: 0211/179276-150 E-Mail: armin.roggon@polizei.bund.de Bismarckstraße 108 40210 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.