BPOL NRW: Bundespolizei erlässt anlässlich des Karnevals eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen
Ein Dokument
Anlage3BPOLD_STA_AGV_Waffenverbot_Karneval_2026__.pdfPDF - 156 kB
An den Hauptbahnhöfen Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal, Oberhausen und Mönchengladbach finden in diesem Jahr Karnevalsumzüge oder verstärkte Reisebewegungen zu den entsprechenden Feierlichkeiten statt.
Diese führen erfahrungsgemäß zu Massenproblematiken und im Zusammenhang mit dem erhöhten Alkoholkonsum zu einer Mehrung von Körperverletzungsdelikten, die immer häufiger mit Waffen oder gefährlichen Gegenständen durchgeführt werden.
Diese Tatsache zeigt die zunehmende Intensität bei Gewaltdelikten. Der Erlass der Allgemeinverfügung (12. - 17.02.26) und die Kontrolle zum Einhalten des Mitführgebotes sollen helfen, die Entwicklung einzudämmen.
Die Bundespolizei möchte mit dieser Maßnahme für mehr Sicherheit und möglichst unbeschwerte Karnevalstage sorgen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
Armin Roggon
Telefon: 0211/179276-150
E-Mail: armin.roggon@polizei.bund.de
Bismarckstraße 108
40210 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.