BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen
Am Donnerstag, 12. Februar 2026, hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen drei Haftbefehle vollstreckt.
Ein 36-jähriger Rumäne reiste am Vormittag als Fahrer eines in Frankreich zugelassenen Personenkraftwagens über die Bundesautobahn 40 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Zur Kontrolle legte der Reisende den Beamten seine gültige rumänische Identitätskarte vor. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Krefeld ihn mit einem Haftbefehl wegen Diebstahls sucht. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 15-tägige Freiheitsstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
Mit einem Untersuchungshaftbefehl suchte die Staatsanwaltschaft Leipzig einen 28-jährigen Iraner, der am Mittag über die Bundesautobahn 3 in das Bundesgebiet einreiste. In diesem Fall wurde der Haftbefehl wegen unentschuldigtem Ausbleiben von der Hauptverhandlung erlassen. Der Gesuchte wurde vor Ort verhaftet und zwecks weiterer Maßnahmen zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Der Iraner wird am Freitagvormittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Kleve vorgeführt.
Im Regionalexpress 19 kontrollierte die Bundespolizei am Abend einen 45-jährigen Deutschen am Bahnhof Emmerich. Hier ergab die Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen, dass der Reisende mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung gesucht wird. Hiernach muss der Gesuchte noch eine neunmonatige Haftstrafe verbüßen. Der Mann wurde vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle zum Haftantritt in das Gefängnis in Kleve gebracht.
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