Bundespolizeidirektion München: Diebesbande im Hauptbahnhof – Drei unbekannte Männer plündern Supermarktkasse

Mit einem Ablenkungstrick im Hauptbahnhof Nürnberg haben am Samstag (14. Februar) drei unbekannte Männer 750 EUR aus einer Supermarktkasse erbeutet. Ein am Wochenende stark frequentierter Supermarkt im Nürnberger Hauptbahnhof wurde zum Ziel einer Diebesbande. Am Samstagnachmittag stellte sich ein unbekannter Mann an eine Kasse und bezahlte seine Ware. Nachdem er von der Kassiererin sein Rückgeld erhielt, ließ er es zur Ablenkung auf den Boden fallen. Um die Aufmerksamkeit der Kassiererin noch weiter auf sich zu ziehen, startete der Unbekannte eine Diskussion mit einer Kundin. Wie von der Bande beabsichtigt, half nun die Kassiererin beim Suchen und Aufsammeln des heruntergefallenen Geldes. Während einer seiner Komplizen außerhalb des Supermarktes die Umgebung beobachtete, nutzte ein weiterer Komplize den günstigen Moment aus. Unbeobachtet von der Kassiererin griff er in die noch geöffnete Kassenschublade und zog mehrere Geldscheine heraus. Mit der Beute von insgesamt 750 EUR flüchteten die drei unbekannten Männer in Richtung Königstorpassage. Die Bundespolizei ermittelt wegen besonders schweren Fall des Diebstahls. Rückfragen bitte an: Fridolin Schürer Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg Telefon: 0911 205551-105 E-Mail: Fridolin.Schuerer@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt an. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.