Kreis Borken – Alkohol und Drogen im Verkehr – Polizei zieht Wochenbilanz
Zwei Minderjährige nahmen in der Nacht zum Montag in Steinfurt unbefugt ein Fahrzeug in Gebrauch und fuhren damit über die K 36 in Richtung Schöppingen. Einer der Jugendlichen stand dabei unter dem Einfluss von Alkohol mit einem vorläufigen Atemalkoholwert von 1,1 Promille, der zweite wies einen Wert von 0,2 Promille auf. Beide waren nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. In Schöppingen kam es zu einem Fahrerwechsel. In der Folgte beschädigten die Jugendlichen ein Verkehrszeichen und ein Findling. Beiden wurde eine Blutprobe entnommen. Anschließend wurden sie an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Die Jugendlichen erwartet ein Strafverfahren. Zudem wird die Fahreignung durch die zuständige Behörde überprüft.
In der vergangenen Woche stoppten die Einsatzkräfte der Polizei insgesamt 18 Verkehrsteilnehmer, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilgenommen hatten. In allen Fällen wurde den Fahrern eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Die Beamten leiteten entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Im Einzelnen:
Im Nordkreis registrierte die Polizei neben dem genannten Fall aus Steinfurt/Schöppingen einen Alkoholverstöße in Stadtlohn. In Gronau standen sieben Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Drogen, in Vreden und in Heek jeweils einer.
Im Südkreis fuhr ein Verkehrsteilnehmer in Bocholt und Isselburg unter dem Einfluss von Alkohol ein Fahrzeug. In Bocholt stoppten die Beamten in drei Fällen, in Südlohn und in Borken jeweils in einem Fall Verkehrsteilnehmer, die unter Drogen ein Fahrzeug führten.
Die Polizei appelliert erneut eindringlich: Hände weg von Alkohol und Drogen! Wer im Straßenverkehr berauscht ein Fahrzeug führt, bringt sich und andere in Gefahr - unabhängig davon, ob man mit dem Auto, dem Pedelec, dem Fahrrad oder einem E-Scooter unterwegs ist. Bereits geringe Mengen können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen und zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen. Es drohen empfindliche Strafen oder der Verlust der Fahrerlaubnis. In vielen Fällen wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. (sb)
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