Erstinformation zum Karnevalsdienstag
Einsätze der Polizei mit Bezug zu Karneval
Polizeikräfte haben zwischen Dienstag (12. Februar) 9 Uhr und Mittwoch (17. Februar) 6 Uhr laut aktuellen Informationen insgesamt vier Einsätze mit Bezug zu Karneval im gesamten Rhein-Erft-Kreis abgearbeitet. Dabei erteilten die Beamtinnen und Beamten einen Platzverweis und fertigten zwei Strafanzeigen wegen Taschendiebstählen. Sie kontrollierten darüber hinaus mehr als 100 Verkehrsteilnehmende. Von Weiberfastnacht (12. Februar) bis Dienstag begleiteten Polizeikräfte mehr als 80 Umzüge im Rhein-Erft-Kreis.
In Brühl sollen Unbekannte am Dienstag zwischen 12 Uhr und 12.30 Uhr die Geldbörse einer 81-Jährigen entwendet haben. Gegen 12 Uhr habe sie noch in einem Geschäft an der Uhlstraße bezahlt. Gegen 14 Uhr habe sie das Fehlen ihres Portemonnaies festgestellt, als sie erneut etwas kaufen wollte.
Zwischen 17 Uhr und 17.30 Uhr sollen Diebe die Tasche einer Pulheimerin (80) entwendet haben. Die Geschädigte habe am Nordring am Karnevalszug gestanden, als Unbekannte ihre Tasche samt Inhalt gestohlen haben sollen.
Beide Geschädigte erstatteten Anzeige auf einer Polizeiwache. Die Ermittlerinnen und Ermittler des Kriminalkommissariats 23 und 21 nehmen Hinweise unter der Rufnummer 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Am Dienstagabend stoppten Polizeikräfte einen Autofahrer (35) in Brühl gegen 20.50 Uhr im Bereich der Kaiserstraße. Bei der Kontrolle fielen den Beamten die glasigen Augen und zittrigen Hände des 35-Jährigen auf. Ein Drogenvortest zeigte ein positives Ergebnis auf Kokain und Cannabis. Nach Anordnung entnahm ein Arzt auf der Polizeiwache eine Blutprobe. Zudem stellten Sie ein verbotenes Faltmesser bei dem nunmehr Beschuldigten fest und stellten es sicher. Die Beamten fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinfluss sowie eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Die dargestellten Zahlen können sich noch verändern. Die Auflistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Polizei Rhein-Erft-Kreis eingehen können, beziehungsweise dass Delikte im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen. Eine abschließende Bewertung ist vielfach erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. (sc)
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