Kontrollen in der Karnevalszeit: Nordhessische Polizei zieht 100 alkoholisierte oder berauschte Fahrer aus dem Verkehr

Nordhessen: Bei Kontrollen in der Karnevalszeit hat die nordhessische Polizei in diesem Jahr 100 Fahrer aus dem Verkehr gezogen, die nicht nüchtern unterwegs waren: In 35 Fällen wurden Verfahren wegen Alkohol am Steuer eingeleitet, 65 Straf- und Ordnungswidrigkeitsanzeigen richten sich gegen Fahrer, die offenbar drogenberauscht unterwegs waren, 31-mal beschlagnahmten Polizeibeamte Führerscheine. Trotz der vielerorts durchgeführten und vorab angekündigten Kontrollen blieben Verkehrsunfälle wegen Alkohol und Drogen am Steuer nicht aus: Bei sechs Unfällen mit zwei Verletzten war Alkohol im Spiel, ein Unfall geht auf das Konto eines drogenberauschten Fahrzeugführers. 2.598 Fahrzeuge und 3.326 Personen kontrolliert Um andere Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren durch nicht mehr fahrtüchtige Fahrer zu schützen, waren auch in diesem Jahr in der Karnevalszeit viele Beamte auf den nordhessischen Straßen im Einsatz und stoppten Fahrzeuge im fließenden Verkehr oder an fest eingerichteten Kontrollstellen. 2.598 Fahrzeuge sowie 3.326 Personen wurden zwischen dem 2. Februar und dem gestrigen Aschermittwoch mit dem Hauptaugenmerk auf die Fahrtauglichkeit überprüft. Dabei führten die Kontrollierenden 936 Atemalkoholtests und 381 Drogenvortests durch. Von den 35 unter Alkoholeinfluss stehenden Fahrern müssen sich zwölf wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten. Bei ihnen lag der Wert unter 1,1 Promille und es kamen keine weiteren Ausfallerscheinungen hinzu. Sie müssen mindestens mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. In den übrigen 23 Fällen wurden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet, da Werte ab 0,3 Promille und alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorlagen oder die Fahrer mit mehr als 1,1 Promille angehalten wurden. Hier drohen Geldstrafen und ein längerer Führerscheinentzug. Auch die 65 mutmaßlich drogenberauschten Fahrer erwartet Konsequenzen in Form von Geldbußen oder -strafen sowie Fahrverboten oder Entzug der Fahrerlaubnis. Darüber hinaus kontrollierte die Polizei in der Karnevalszeit fünf Personen, die mit Haftbefehlen gesucht wurden und acht Fahrer, die keinen Führerschein hatten. Sie müssen sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Rückfragen bitte an: Ulrike Schaake Pressesprecherin Tel. 0561-910 1020 Polizeipräsidium Nordhessen Grüner Weg 33 34117 Kassel Pressestelle Telefon: +49 561 910 1020 bis 23 Fax: +49 611 32766 1010 E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de Außerhalb der Regelarbeitszeit Polizeiführer vom Dienst (PvD) Telefon: +49 561-910-0 E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de