Hockenheim/Rhein- Alkoholisierter Fahrer verursacht Unfall und flüchtet – Geschädigtenaufruf

Am Dienstag gegen 17:20 Uhr ereignete sich in der Parkstraße ein Auffahrunfall zwischen zwei Fahrzeugen. Im Anschluss entfernte sich der Unfallverursacher unerlaubt von der Unfallstelle. Eine 42-jährige Frau fuhr mit ihrem VW Golf auf der Parkstraße in Richtung Scheffelstraße. Als sie den rechten Blinker setzte, um in eine Parklücke am Straßenrand einzuparken, fuhr der hinter ihr fahrende Verkehrsteilnehmer mit seinem BMW auf ihr Fahrzeug auf. Im Anschluss entfernte sich der BMW-Fahrer von der Unfallörtlichkeit, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Die VW-Fahrerin reagierte schnell und alarmierte umgehend die Polizei. Eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Hockenheim konnte den BMW wenig später auf der Reilinger Straße in Richtung L723 im Rahmen der Fahndung feststellen und einer Verkehrskontrolle unterziehen. Während der Kontrolle nahmen die Beamten Alkoholgeruch wahr, weswegen der 44-Jährige einen Atemalkoholtest durchführen sollte. Da er diesen ablehnte, musste er die Beamten auf das Revier begleiten, wo ihm von einem Arzt eine Blutprobe genommen wurde. Sein Führerschein wurde zudem beschlagnahmt. Er darf bis zur abschließenden Entscheidung der Staatsanwaltschaft kein Kraftfahrzeug mehr führen. Am BMW konnten eine Vielzahl frischer Beschädigungen festgestellt werden, weswegen nicht ausgeschlossen werden kann, dass der BMW-Fahrer für weitere Unfälle verantwortlich ist. Das Polizeirevier Hockenheim hat die Ermittlungen in diesem Fall wegen Verkehrsunfallflucht sowie Gefährdung im Straßenverkehr aufgenommen und bittet weitere mögliche Geschädigte sich unter der Telefonnummer 06205/2860-0 zu melden. Der Konsum von Drogen wie beispielsweise Alkohol in Verbindung mit der Teilnahme am Straßenverkehr birgt nicht nur eine Gefahr für sich selbst, sondern auch für andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen. Alkohol beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit. Daher gelten in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr sowohl für Kraftfahrzeugführende als auch Radfahrende bestimmte Promillegrenzen. Wer diese nicht einhält, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar mit Führerscheinentzug rechnen. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen sowie über die Folgen von Alkohol- oder Drogenfahrten finden Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/alkohol/. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mannheim Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Sarah-Isabelle Lapinsky Telefon: 0621 174-1111 E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de