Verkehrsunfall mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen in Beckhausen

Am Freitag, den 27.02.2026, gegen 22.17 Uhr, kam es auf der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der Theodor-Otte-Straße zu einem Verkehrsunfall durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug. Nach mehreren übereinstimmenden Zeugenaussagen hatten sich zuvor zwei Pkw auf der Kurt-Schumacher-Straße (Fahrtrichtung Süden) mit stark überhöhter Geschwindigkeit ein Fahrzeugrennen geliefert, wobei sie eine Zeugin sowohl links, als auch gleichzeitig rechts über eine Verzögerungsspur überholt hatten, um dann vor ihr driftend wieder einzuscheren. Hierbei habe man den gegenseitigen Augenkontakt gesucht und dabei ein mit Normalgeschwindigkeit vorausfahrendes Fahrzeug übersehen. Ein Beteiligter des Fahrzeugrennens fuhr auf dieses unbeteiligte Fahrzeug auf. Das zweite Fahrzeug setzte seine Fahrt zunächst fort, konnte im Rahmen der eingeleiteten Fahndung jedoch angetroffen und angehalten werden. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Beide Pkw und auch die Führerscheine der beteiligten Fahrzeugführer wurden sichergestellt. Ein entsprechendes Strafverfahren gegen die Fahrzeugführer wurde eingeleitet. Nachfragen für Journalistinnen und Journalisten: Polizei Gelsenkirchen Leitstelle EPHK Nowak Telefon: 0209/365 2160 E-Mail: leitstelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de