BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle am Dortmunder Flughafen
Gleich drei Fahndungstreffer verzeichnete die Bundespolizei am vergangenen Wochenende am Flughafen Dortmund. Eine Person wurde festgenommen, zwei weitere konnten eine Inhaftierung durch Zahlung der Geldstrafe abwenden.
Im Rahmen von Ein- und Ausreisekontrollen haben Einsatzkräfte der Bundespolizei am Flughafen Dortmund mehrere Haftbefehle vollstreckt.
Am 27. Februar gegen 09:50 Uhr wurde bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Podgorica (Montenegro) ein 33-jähriger serbischer Staatsangehöriger vorstellig. Eine fahndungsmäßige Abfrage ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Gera vorlag. Der in Sandershausen Wohnende konnte den ausgeschriebenen Betrag (40,00 Euro plus 41,40 Euro Kosten) vollständig begleichen. Die Beamten gestatteten ihm daraufhin die Ausreise.
Wenige Stunden später, gegen 15:45 Uhr, kontrollierten die Beamten einen 24-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen nach dessen Einreise aus Jerewan (Armenien). Gegen den Verurteilten lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel vor, der auf einer Verurteilung des Amtsgerichts Kassel wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis beruhte. Da er den offenen Gesamtbetrag in Höhe von 2.384,23 Euro (inklusive 284,23 Euro Kosten) nicht aufbringen konnte, wurde er festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort verbüßt er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von voraussichtlich 70 Tagen.
Am 28. Februar gegen 17:00 Uhr ergab sich ein weiterer Fahndungstreffer bei der Einreise eines 27-jährigen georgischen Staatsangehörigen aus Kutaisi (Georgien). Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ingolstadt vor, der auf einer Verurteilung des Amtsgerichts Ingolstadt wegen Urkundenfälschung basierte. Auch in diesem Fall zahlte der Verurteilte die geforderte Geldstrafe von 327,50 Euro (inklusive 77,50 Euro Kosten) vollständig. Bei einer Durchsuchung fanden die Bundespolizisten zwei Stangen Zigaretten, die sie an den Zoll übergaben. Nach Überprüfung der Einreisevoraussetzungen wurde dem Mann die Einreise gestattet, er wurde jedoch zuvor dem Zoll übergeben.
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