BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl nach Einreise aus den Niederlanden an der A 61

Am Dienstagvormittag 03. März 2026 kontrollierte die Bundespolizei nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen eine 28-jährige Bulgarin auf der Bundesautobahn 61 an der Anschlussstelle Kaldenkirchen. Bei der Überprüfung Ihrer Personalien wurde bekannt, dass Sie von der Staatsanwaltschaft Lübeck mit einem Strafvollstreckungshaftbefehl wegen gemeinschaftlichen Diebstahls gesucht wird. Das Amtsgericht Lübeck hat die Frau zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt. Des Weiteren bestand gegen die Gesuchte ein Vollstreckungsauftrag aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Lübeck zur Einziehung von Wertgegenständen in Höhe von 125 Euro. Die Bundespolizei verhaftete die Frau noch vor Ort. Durch Zahlung der Geldstrafe plus Verfahrenskosten in einer Gesamthöhe von 1106 Euro konnte die Verurteilte die ihr drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen abwenden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Christian Goerke Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.