Fahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs – Strafanzeige

Neues Versicherungsjahr hat begonnen Die grünen Versicherungskennzeichen haben mit Beginn des Monats März ihre Gültigkeit verloren. Die Kennzeichen des aktuellen Versicherungszeitraums (1. März 2026 - 28. Februar 2027) haben ein schwarze Schrift. Wer ohne die neuen Kennzeichen beispielsweise mit einem Kleinkraftrad, einem Mofa oder einem Elektrokleinstfahrzeug (u.a. E-Scooter) unterwegs ist und von der Polizei kontrolliert wird, muss mit einer Anzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen. Seit dem 1. März haben Polizistinnen und Polizisten kreisweit zahlreiche Zweiradfahrende kontrolliert und vermehrt festgestellt, dass an deren Fahrzeugen ein Versicherungskennzeichen mit grüner Schrift montiert war. Häufig stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass Minderjährige mit E-Scootern ohne gültigen Versicherungsschutz fuhren. In diesen Fällen wird auch eine Anzeigen gegen die Halterin oder den Halter des Fahrzeuges gefertigt. Die Folgen aller Kontrollen war neben der Fertigung der Strafanzeigen auch die Untersagung der Weiterfahrt. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Verkehrskommissariats haben die weiteren Ermittlungen bereits aufgenommen. (hw) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02271 81-3305 Fax: 02271 81-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de