BPOL NRW: Haftbefehl wegen Körperverletzung – Bundespolizei verhaftet 32-Jährigen und zieht Geldstrafe ein

Während der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei stellten die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Mittwochmorgen (04.03.2026) einen 32-Jährigen fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Deutsche wurde von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gesucht. Im September des vergangenen Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen Körperverletzung sowie eines Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in Tateinheit mit Bedrohung gegen den bereits im April 2025 rechtskräftig Verurteilten erlassen. Doch die Restersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 37 Tagen konnte der Düsseldorfer abwenden, indem er die Restgeldstrafe in Höhe von 2.960 Euro beglich. Im Anschluss setzte er seine Reise fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.