BPOL NRW: Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis – Bundespolizei verhaftet Verkehrssünder

Während der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei stellten die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Montagnachmittag (09.03.2026) einen 27-jährigen Niederländer fest, der von der Staatsanwaltschaft Kleve gesucht wurde. Diese hatte im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im August 2025 Verurteilten erlassen. Da er sich der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung veranlasst. Doch die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von elf Tagen konnte der in den Niederlanden lebende Mann abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 880 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss setzte er seine Reise fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.