Bundespolizeidirektion München: Knapp 50.000 Euro Vermögensabschöpfung – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl bei Einreise aus Bangkok

Am gestrigen Montag (9. März 2026) nahm die Bundespolizei am Flughafen einen 60-jährigen deutschen Staatsangehörigen bei der Einreise aus Bangkok (Thailand) fest. Gegen den Mann bestand eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Grundlage der Festnahme war ein Urteil des Amtsgerichts Nürnberg aus dem Jahr 2022 wegen Untreue. Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten gegen den Mann. Aufgrund vorliegender Erkenntnisse über die Einreise des Mannes und des bestehenden Haftbefehls erwarteten Einsatzkräfte der Bundespolizei den 60-Jährigen bereits bei der Ankunft seines Fluges aus Bangkok und nahmen ihn unmittelbar nach dem Aussteigen aus dem Flugzeug fest. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er in die Justizvollzugsanstalt Landshut eingeliefert, wo er nun seine Freiheitsstrafe verbüßen muss. Neben der Freiheitsstrafe lag zudem ein Vollstreckungsauftrag zur sogenannten Vermögensabschöpfung in Höhe von knapp 50.000 Euro vor. Unter Vermögensabschöpfung versteht man eine Maßnahme des Strafrechts, mit der Vermögenswerte eingezogen werden, die aus Straftaten stammen oder durch diese erlangt wurden. Ziel dieser Regelung ist es, zu verhindern, dass sich Straftaten finanziell lohnen und rechtswidrig erlangte Gewinne beim Täter verbleiben. In diesem Fall konnte jedoch keine Einziehung von Vermögenswerten erfolgen, da der Mann nach eigenen Angaben über keinerlei pfändbares Vermögen verfügt und somit mittellos ist. Rückfragen bitte an: Stefan Bayer Bundespolizei Flughafen München Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen Telefon: 089/97307-9020 E-Mail: bpol.muc.stsoea@polizei.bund.de Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.