260311 – 0335 Frankfurt – Eschersheim: Aushändigung des Kündigungsschreibens wegen Diebstahls führt zum Auffinden weiteren Diebesguts
(la) Am Dienstag (10. März 2026) wurde bei einer freiwilligen Durchsuchung eines Wohnwagens eine große Menge gestohlener Waren aufgefunden. Eigentlich sollte dem Mann bei dieser Gelegenheit nur die Kündigung seines Arbeitgebers ausgehändigt werden.
Aber der Reihe nach. Einer Bekleidungsfirma in der Frankfurter Innenstadt fiel zuletzt ein vermehrter Fehlbestand an hochwertigen Kleidungsstücken auf. Da dem hier Tatverdächtigen nach eigenen Ermittlungen der Diebstahl einiger T-Shirts nachgewiesen werden konnte, sollte diesem gekündigt werden. Dazu suchte der Chef den Wohnwagen des Mannes auf. Dabei fiel ihm auf, dass sich in dem Wohnwagen weiteres Diebesgut befand. Er verständigte die Polizei, die nun eine Durchsuchung durchführte.
Diese förderte Kistenweise entwendeter Kleidungsstücke, auch des eigenen (Ex-)Arbeitsgebers, zutage, die zum Teil schon zum Weiterverkauf inseriert worden waren.
Der Gesamtwert der Ware beläuft sich auf einen mittleren fünfstelligen Betrag.
Der 24-jährige Tatverdächtige ist nun nicht nur ohne Arbeitsplatz, sondern muss sich zusätzlich wegen gewerbsmäßigen Diebstahls verantworten.
Die Ermittlungen zu der weiteren aufgefundenen Ware, die bislang noch keiner Tat zugeordnet werden konnte, dauern an.
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