Bundespolizeidirektion München: Von Waidhaus über Hof nach Spanien – Bundespolizei nimmt bei Grenzkontrollen gesuchte Venezolanerin fest

Waidhaus - Bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Freitag (13. März) eine 30-jährige Venezolanerin bei der Einreise aus Tschechien festgenommen. Die Frau hatte bereits in Spanien Asyl beantragt und besaß kein gültiges Reiserecht für die Einreise nach Deutschland und im Schengenraum. Ein Richter ordnete Haft zur Sicherung des Dublin-Verfahrens an. Die Beamten erwischten die 30-jährige Venezolanerin, die sich als Passagierin in einem Fernreisebus befand, als sie versuchte unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Frau zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben hatte. Hintergrund war ein Strafbefehl mit offener Geldstrafe wegen unerlaubten Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Das Amtsgericht Stuttgart hatte sie im Juni 2025 zu einer Geldstrafe in Höhe von 134,50 Euro verurteilt. In ihrem Reisepass entdeckten die Bundespolizisten zudem einen Stempel der Stuttgarter Ausländerbehörde mit der Aufforderung, den Schengenraum bis zum 19. Mai 2025 zu verlassen. Da die 30-Jährige dieser Aufforderung nicht nachgekommen war und keine Dokumente vorlegen konnte, die ihr einen Aufenthalt im Schengenraum erlaubten, nahmen die Beamten sie wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise fest. Während der anschließenden Vernehmung fanden die Bundespolizisten auf dem Mobiltelefon der Frau ein Dokument, das ein in Spanien gestelltes Asylgesuch belegte. Eine Überprüfung im europäischen Informationssystem bestätigte diesen Eintrag. Da gemäß der sogenannten Dublin-Verordnung grundsätzlich der EU-Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem der Antrag erstmals gestellt wurde, beantragte die Bundespolizei Haft zur Sicherung des Verfahrens. Ziel ist es, die Rücküberstellung der Antragstellerin in den zuständigen Mitgliedstaat - in diesem Fall Spanien - sicherzustellen. Das Amtsgericht Weiden folgte dem Antrag der Bundespolizei und ordnete Haft bis Ende April an. Die Beamten lieferten die Frau am 13. März 2026 in die Abschiebungshafteinrichtung Hof ein. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat den Fall übernommen und nimmt nun Kontakt mit den spanischen Behörden auf, um die Rücküberstellung zu veranlassen. Zudem leitet die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise nach Deutschland ein. Rückfragen bitte an: Rückfragen bitte an: Alexander Högen ____________________________________________ Bundespolizeiinspektion Waidhaus | Pressestelle Vohenstraußer Straße 14 | 92726 Waidhaus Telefon: 09652 8206-108 | Fax: 09652 8206-49 E-Mail: Alexander.Hoegen@polizei.bund.de E-Mail: presse.waidhaus@polizei.bund.de Der Zuständigkeitsbereich der Inspektion umfasst die Landkreise Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth sowie die kreisfreie Stadt Weiden und wird charakterisiert durch zahlreiche Hauptverkehrsadern. Zu den Kernaufgaben der Inspektion gehören die Binnengrenzfahndung und die Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden. Auf der Grundlage des Schengener Grenzkodex bekämpfen die Waidhauser Bundespolizisten grenzüberschreitende Kriminalität in enger Zusammenarbeit mit der bayerischen und tschechischen Polizei sowie dem Zoll. Im bahnpolizeilichen Aufgabenspektrum setzt die BPOLI Waidhaus einen Schwerpunkt bei der Kriminalprävention und der Gefahrenvorsorge.