Mann verstößt gegen Alkoholkonsumverbot am Hauptbahnhof – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Am 17.03.2026 gegen 15:37 Uhr nahmen Bundespolizisten einen per Haftbefehl gesuchten Mann (Alter: 31 Jahre) im Hamburger Hauptbahnhof fest.
Zuvor beobachtete eine Präsenzstreife der Bundespolizei den Mann am Südsteg, Eingangsbereich Fischerturm, am Hamburger Hauptbahnhof. So soll er Wodka aus einer mitgeführten Flasche getrunken haben. Nach Ansprache durch die Bundespolizisten und Erläuterung des Alkoholkonsumverbotes am Hamburger Hauptbahnhof reagierte der Mann uneinsichtig und unkooperativ.
Eine Überprüfung der Personalien des Mannes ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der wegen der Straftat "Diebstahl" Gesuchte hatte noch eine Restfreiheitsstrafe von 4 Tagen (von ursprünglich 25 Tagen Freiheitsstrafe) zu verbüßen oder eine Geldstrafe von 120 EUR zu zahlen.
Der deutsche Staatsangehörige wurde anschließend dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt. Er konnte die Geldstrafe nicht bezahlen.
Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit. Bei einem durchgeführten Atemalkoholtest wurde ein Promillewert von 2.22 festgestellt.
Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der Verurteilte der Untersuchungshaftanstalt zugeführt.
Hinweise zum Alkoholkonsumverbot am Hamburger Hauptbahnhof:
Seit dem 2. April 2024 gilt am Hamburger Hauptbahnhof ein weitreichendes Alkoholkonsumverbot. Die Maßnahme wurde zur Steigerung der Sicherheit und der Sauberkeit eingeführt. Es umfasst den Konsum sowie das offene Mitführen von Alkohol im Bahnhofsgebäude, der Wandelhalle und auf angrenzenden Vorplätzen, wobei Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden können.
WL
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