(GP) Gruibingen/A8 – Einen Fahndungserfolg kann die Polizei Mühlhausen vermelden / Am Montag beschlagnahmte die Polizei bei Gruibingen mutmaßliches Diebesgut in einem Kleintransporter.

Gegen 13.30 Uhr stellte eine Fahndungsstreife des Verkehrsdienstes Mühlhausen auf der Tank- und Rastanlage an der A8 einen Fiat Ducato fest. Das Fahrzeug und der Fahrer waren den Autobahnfahndern aufgrund ihrer polizeilichen Erfahrung aufgefallen. Der Transporter mit deutschem Kennzeichen aus dem Raum Wolfsburg konnte noch auf dem Rastplatz einer Kontrolle unterzogen werden. Der 33-Jährige am Steuer befand sich wohl auf der Durchreise und wollte die A8 in Richtung München weiterfahren. Die Überprüfung des Fahrzeuges hatte es in sich. Denn die Ermittler stießen im Laderaum des Fiat Ducato auf mehrere E-Scooter, Ebikes und Mountainbikes. Die lagerten zwischen Textilien und anderen Gegenständen. Bereits bei der ersten Überprüfung eines der transportierten Fahrzeuge erhielten die Polizisten einen Fahndungstreffer. Um auch die weiteren Roller und Räder eingehend zu überprüfen, fuhren die Beamten auf die nahegelegene Polizeidienststelle. Dort konnte anhand eines Abgleiches mit dem bundesweiten Fahndungssystem weitere mutmaßlich gestohlene Räder und Elektrokleinstfahrzeuge ausfindig gemacht werden. Bei zwei E-Scootern, einem Trekkingrad und einem hochwertige Ebike lag kein Fahndungstreffer vor. Der 33-jährige Tunesier, der wohl auf seiner Fahrt nach Süden die Fortbewegungsmittel "eingesammelt" hatte und auf dem Weg über Italien nach Tunesien war, konnte keine Eigentumsnachweise für die Fahrzeuge liefern. Deshalb wurden die Gegenstände im Wert von mehreren tausend Euro nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Da der Mann keinen festen Wohnsitz im Deutschland hatte, musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro bezahlen. Weiter kam hinzu, dass sich der Transporter in einem derart verkehrsunsicheren Zustand befand, dass der 33-Jährige nicht mehr damit weiterfahren durfte. Die Polizei behielt die Fahrzeugschlüssel, Kennzeichen sowie Fahrzeugpapiere ein. Gegen den Tunesier wurden Ermittlungen wegen dem Verdacht der gewerbsmäßigen Hehlerei eingeleitet. Aufgabe des Verkehrsdienstes Mühlhausen ist es nun, die sichergestellten Gegenstände, soweit möglich, den rechtmäßigen Eigentümern wieder auszuhändigen. Wo die Besitzer wohnen und wo die Diebstähle stattfanden ist Gegenstand der Ermittlungen. Ein Hinweis der Polizei: Die Polizei warnt davor, von Privatpersonen zu "Schnäppchenpreisen" angebotene Waren zu kaufen. Vergewissern Sie sich, dass es sich nicht um gestohlene Ware handelt. Wer eine illegale Herkunft der Gegenstände stillschweigend in Kauf nimmt, kann selbst zum Täter werden. Hehlerei wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. ++++0492032(TH) Bernd Kurz, Tel.: 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de