BPOL NRW: Über drei Jahre unerlaubter Aufenthalt – Bundespolizei stellt Verstoß bei Ausreise am Flughafen Köln/Bonn fest

Am Nachmittag des 19. März 2026 hat die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn einen Mann festgestellt, der sich über einen außergewöhnlich langen Zeitraum unerlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hatte. Der aserbaidschanische Staatsangehörige war beim Check-in für einen Flug nach Istanbul aufgefallen, da er lediglich ein vorläufiges Reisedokument vorlegen konnte. Mitarbeitende eines Abfertigungsdienstleisters informierten daraufhin die Bundespolizei. Eine sofort eingesetzte Streife überprüfte die Person und stellte schnell fest, dass keine gültigen aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorlagen. Zur weiteren Klärung wurde der Mann zur Dienststelle verbracht. Die anschließenden Überprüfungen brachten eine Besonderheit zutage: Im polizeilichen Fahndungssystem war der Mann bereits wegen unerlaubten Aufenthalts ausgeschrieben. Eine weitere Überprüfung ergab zudem, dass seine letzte Duldung bereits im Jahr 2022 abgelaufen war. Insgesamt hielt sich der Mann über 1.300 Tage, also mehr als dreieinhalb Jahre, unerlaubt im Bundesgebiet auf. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts ein. Zur Sicherung des Verfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro erhoben. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Ausreise gestattet. Der Abflug nach Istanbul erfolgte unter polizeilicher Überwachung. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Mathias Kämpfer Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041 E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.