Bundespolizeidirektion München: Überprüfung einer Schwarzfahrerin fördert Haftbefehl zutage

Nürnberg - Eine 52-jährige Frau hat am Samstagnachmittag (22. März) versucht, eine Zugfahrt ohne Ticket zu unternehmen - als sie dabei ertappt wurde, kam zudem ein offener Haftbefehl ans Licht. Die Ungarin war im ICE 586 von München nach Nürnberg unterwegs als der Zugbegleiter feststelle, dass die Reisende ohne gültigen Fahrschein unterwegs war. Da die Frau keinen Ausweis mit sich führte, rief der Zugbegleiter die Bundespolizei hinzu. Um ihre Personalien festzustellen, brachten Bundespolizisten die 52-Jährige auf die Dienststelle am Nürnberger Hauptbahnhof. Eine routinemäßige Überprüfung ihrer Daten brachte dann eine Überraschung ans Licht: Die Staatsanwaltschaft Hannover suchte die 52-Jährige bereits - und zwar wegen eines alten Diebstahlsfalles, für den sie noch eine Strafe abzusitzen hatte. Da die Frau eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte, wurde eine Haftstrafe von 30 Tagen angeordnet. Zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle waren davon noch zwölf Tage offen. Sie hätte dies mit einer Zahlung von knapp 2.000 Euro verhindern können. Da die 52-Jährige ihre Strafe nicht bezahlen konnte, wurde sie noch am selben Tag in ein Nürnberger Gefängnis eingeliefert. Rückfragen bitte an: Fridolin Schürer Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg Telefon: 0911 205551-105 E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt an. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.