34-Jähriger versucht nach Verkehrsunfall zu flüchten und kollidiert mit Verkehrsschild: Kein Führerschein, Drogen im Auto und ein offener Haftbefehl
Am 20. März gegen 17:40 Uhr ereignete sich auf dem Parkplatz eines Supermarktes an der Altenderner Straße ein Verkehrsunfall. Der Fahrer flüchtete. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Dabei stieß der Mann auf seiner Flucht mit einem Verkehrsschild zusammen. Die anschließende Unfallaufnahme und Überprüfung des Mannes lieferten mutmaßliche Gründe für die Flucht.
Ersten Erkenntnissen zufolge beabsichtigte ein 63-jähriger Dortmunder, rückwärts aus einer Parkbucht auszuparken. Zeitgleich näherte sich von hinten ein Audi mit aufheulendem Motor. Der Audi fuhr an dem Opel vorbei und touchierte ihn. Der Unfallverursacher hielt noch kurz an, ergriff dann aber die Flucht.
Die sofort alarmierten Beamten erkannten den Audi kurze Zeit später an der Flughafenstraße und nahmen die Verfolgung auf. Der Beschuldigte bemerkte den Streifenwagen und beschleunigte sein Auto. Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fuhr er in den Kreisverkehr an der Flughafenstraße/Westholz ein und stieß an der Verkehrsinsel mit einem Verkehrszeichen zusammen. Mit dem Streifenwagen verhinderten die Beamten seine Weiterfahrt. Dabei wurde der Einsatzwagen beschädigt. Verletzt wurde niemand.
Die Einsatzkräfte nahmen den 34-jährigen Dortmunder fest. Der Grund für seine Flucht war schnell geklärt. Im Auto fanden die Beamten mehrere Druckverschlusstütchen mit verschiedenen Betäubungsmitteln sowie ein verschreibungspflichtiges Medikament, welches ebenfalls als Betäubungsmittel missbraucht werden kann Zudem ergab sich der dringende Verdacht, dass der Mann unter dem Einfluss von Drogen steht. Bei weiteren Ermittlungen stellte sich zudem heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt.
Der 34-Jährige wurde zur Polizeiwache gebracht. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe. Ein Familienmitglied konnte den vierstelligen, haftbefreienden Betrag bezahlen.
Die Beamten stellten den Audi, die Betäubungsmittel und das Mobiltelefon sicher.
Die besonderen Vorraussetzungen für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor. Der Mann erwartet jetzt Verfahren wegen
Verkehrsunfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Den Fahrzeughalter erwartet ebenfalls ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
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