Betrunkener Radfahrer verbringt Nacht im Gewahrsam

Am Donnerstagabend gegen 19 Uhr ist eine Rettungswagenbesatzung nach Hinsbeck gerufen worden, weil ein Mann in einem Vorgarten lag, zu schlafen schien und augenscheinlich Hilfe benötigte. Für die Rettungskräfte war schnell offensichtlich, dass der 51-Jährige aus Hinsbeck alkoholisiert war. Allerdings versuchte er, einmal aufgeweckt, immer wieder auf sein Fahrrad zu steigen, um nach Hause zu fahren. Die hinzugerufene Streifenwagenbesatzung versuchte mehrfach, ihm klarzumachen, dass man nicht mehr Fahrradfahren darf, wenn der Alkoholgenuss einen schon sichtbar daran hindert, gerade zu stehen. Der 51-jährige blieb uneinsichtig und schwang sich schließlich auf sein Rad. Er musste dann mit zur Wache, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde, deren Ergebnis noch aussteht. Auch wenn die aktuellen Temperaturen noch nicht zu ausgedehnten Fahrradtouren mit Zwischenstopps einladen, stehen die freien Tage, an denen Fahrradfahren Tradition ist, vor der Tür. Deshalb erinnert die Polizei noch einmal daran, dass auch das Fahrrad nach Alkoholgenuss kein rechtsfreier Raum ist. Die relative Fahruntüchtigkeit beginnt auch hier bei 0,3 Promille. Wer ab diesem Wert Ausfallerscheinungen zeigt und zum Beispiel Schlangenlinien fährt, kann schon belangt werden. Absolut fahruntüchtig ist man ab 1,6 Promille. Wer dann noch fährt, begeht eine Straftat, egal, ob mit oder ohne Ausfallerscheinungen. Deshalb planen Sie Ihren Heimweg sorgfältig, wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sein und Alkohol zu sich nehmen wollen. Der 51-Jährige aus Hinsbeck hätte am Donnerstagabend einfach zu Fuß gehen können, er war nicht weit von seiner Wohnanschrift entfernt. /hei (198) Rückfragen bitte an: Pressestelle Kreispolizeibehörde Viersen Telefon: 02162/377-1191 pressestelle.viersen@polizei.nrw.de