BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen am Wochenende
Am späten Samstagabend, 28. März 2026, kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide einen 41-jährigen Iraker. Der Mann reiste zuvor als Beifahrer eines in Italien zugelassenen Personenkraftwagens in das Bundesgebiet ein. Die Überprüfung der Personalien anhand des vorgelegten irakischen Reisepasses und einer italienischen Aufenthaltserlaubnis ergab, dass der Reisende mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Lörrach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Hiernach muss der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro bezahlen oder eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Zudem hatte er noch 3,5 Gramm Marihuana dabei. Der Iraker wurde vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle zum Haftantritt in das Gefängnis in Kleve gebracht, da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte.
Ein 37-jähriger Rumäne wurde am Sonntagabend, 29. März 2026, nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden als Fahrgast im Regionalexpress 13 angetroffen und auf Höhe des Bahnhofs Kaldenkirchen kontrolliert. Hierbei legte er den Beamten seine gültige rumänische Identitätskarte vor. Ein durchgeführter Datenabgleich ergab eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur Festnahme aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls wegen Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz/EU sowie eine Festnahme zur Ausweisung/Abschiebung wegen Verlusts der Freizügigkeit durch die Ausländerbehörde Nürnberg. Der Gesuchte wurde vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Zudem wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz eingeleitet. Ermittlungen ergaben, dass die Person in den letzten zwei Jahren bereits dreimal nach Rumänien abgeschoben worden war. Die Bundespolizei führt den Rumänen am Montagvormittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Krefeld vor.
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