BPOL NRW: Einschleusen von Ausländern: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl über 2.400 Euro

Köln/Bonn, 28. März 2026 Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen hat die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn in den Morgenstunden einen Fahndungserfolg erzielt. Ein 54-jähriger türkischer Staatsangehöriger wurde vor dem Abflug eines Fluges nach Istanbul kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die eingesetzten Beamten fest, dass gegen den Mann eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Köln vorlag. Der Haftbefehl resultierte aus einer rechtskräftigen Verurteilung wegen des Einschleusens von Ausländern. Zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe war eine Geldzahlung in Höhe von 2.400 Euro festgesetzt. Alternativ drohten dem Mann 120 Tage Haft. Die Bundespolizei nahm den Mann fest und verbrachte ihn zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle am Flughafen. Nach Eröffnung des Haftbefehls beglich der Betroffene die geforderte Geldsumme vollständig. Im Anschluss konnte der Mann seine Reise fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Mathias Kämpfer Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041 E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.