BPOLI DD: Erfolgreiche Vollstreckung mehrerer Haftbefehle durch die Bundespolizei Dresden

Einsatzkräfte der Bundespolizei konnten am Samstag, den 28. März 2026, im Zuge verstärkter Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen drei per Haftbefehl gesuchte Männer festnehmen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden alle drei Beschuldigten zur Verbüßung ihrer Strafen in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert. Am frühen Samstagmorgen, gegen 03:40 Uhr, unterzogen Beamte im Hauptbahnhof Dresden einen 43-jährigen tschechischen Staatsangehörigen einer Personenkontrolle. Hierbei wurde festgestellt, dass gegen den Mann zwei Ausschreibungen zur Festnahme vorlagen. Zum einen bestand ein Ersuchen der Ausländerbehörde Passau zur Aufenthaltsbeendigung. Gegen den Betroffenen ist seit seiner Abschiebung im Jahr 2024 ein bis 2029 befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot anhängig. Zum anderen suchte die Staatsanwaltschaft Dresden den Mann mittels Vollstreckungshaftbefehl wegen Wohnungseinbruchdiebstahls. Da eine Restfreiheitsstrafe von 237 Tagen zu verbüßen war, erfolgte die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Dresden. Im weiteren Tagesverlauf, gegen 19:00 Uhr, kontrollierte Einsatzkräfte im Bereich des Hauptbahnhofs einen 40-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Die Überprüfung in den polizeilichen Auskunftssystemen ergab zwei Haftbefehle: Die Staatsanwaltschaft Dresden suchte den Mann wegen Computerbetrugs (Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen), während das Amtsgericht Meißen einen Sitzungshaftbefehl wegen mehrfachen Betrugs sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen hatte. Nach Feststellung der Hafttauglichkeit durch einen herbeigerufenen Arzt wurde die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt vollzogen. Die richterliche Vorführung ist für den 30. März 20206 anberaumt. Gegen 23:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte im Railjet 170 auf der Strecke von Prag nach Dresden eine dreiköpfige Personengruppe. Dabei identifizierten die Beamten einen 34-jährigen moldauischen Staatsangehörigen, gegen den zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Leipzig vorlagen. Die Ausschreibungen resultierten aus rechtskräftigen Verurteilungen wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall. Der Mann hat aus diesen Verfahren noch eine Restfreiheitsstrafe von insgesamt 867 Tagen - knapp zweieinhalb Jahre - zu verbüßen. Im Zuge der weiteren Überprüfung stellte sich zudem heraus, dass gegen den 34-Jährigen ein wirksames Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland besteht. Neben der Vollstreckung der bestehenden Haftbefehle leiteten die Beamten daher ein neues Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Festgenommene zur Verbüßung seiner mehrjährigen Haftstrafe in die Justizvollzugsanstalt Dresden überstellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Dresden Pressestelle Telefon: 0351 / 81502 - 2020 E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de