Kreis Viersen: 59 Menschen auf unversicherten E-Scootern und Mofas unterwegs

Alle Jahre wieder am 1. März benötigen E-Scooter, Kleinrafträder und Mofas ein neues Versicherungskennzeichen. Anders als beim Auto, wo das Kennzeichen ja bleibt, auch wenn alle zwei Jahre der TÜV fällig ist, sind die Versicherungskennzeichen nur ein Jahr gültig. Man bezahlt, bekommt das Kennzeichen - und ist vom 1. März bis 28. Februar des Folgejahres versichert. Dann gibt es ein neues Kennzeichen, in einer anderen Farbe. Aktuell sind schwarze Kennzeichen gültig. Das bedeutet: Wer noch mit einem grünen oder gar blauen Schild herumfährt, ist ohne Versicherungsschutz unterwegs. Und das kann teuer werden - in doppelter Hinsicht. Denn wer einen Unfall verursacht, muss für die Folgen aufkommen. Genau dafür sind Versicherungen da. Auch teuer werden kann es, wenn man ohne das farblich passende Kennzeichen unterwegs ist. Hier drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Allein in den ersten 30 Tagen des neuen Versicherungsjahres haben 59 Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern, Kleinkrafträdern und Mofas im Kreis Viersen gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen und wurden dabei erwischt - durchschnittlich zwei am Tag! Die Polizei appelliert: Schauen Sie auf Ihr Kennzeichen, wenn Sie ein entsprechendes Gefährt haben und besorgen Sie schnell das neue, falls die Farbe nicht mehr stimmt. Und so lange, bis das nicht erledigt ist, dürfen Sie nicht damit fahren. /hei (207) Rückfragen bitte an: Pressestelle Kreispolizeibehörde Viersen Telefon: 02162/377-1191 pressestelle.viersen@polizei.nrw.de