Billerbeck/Durch Benutzung von E-Scooter strafbar gemacht

In Billerbeck hielten Polizeibeamte am Montag (30.03.) auf der Osterwicker Straße den Fahrer eines E-Scooters an, weil er verbotener Weise eine weitere Person auf seinem Gefährt beförderte. Bei der Kontrolle stellten die Beamten noch weitere Verstöße fest: Der Fahrer war erst 13 Jahre alt und erreichte somit das Mindestalter zum Führen eines E-Scooters nicht. Zudem war der Scooter nicht versichert und die entsprechende Plakette am Fahrzeug fehlte. Verantwortliche Fahrzeughalterin ist die Mutter des Jungen, eine 46-jährige Münsteranerin. Sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Polizei weist darauf hin: - das Mindestalter für die Nutzung eines Elektrokleinstfahrzeugs (E-Scooter) beträgt 14 Jahre - die Nutzung ist nur durch eine Person zulässig, es dürfen keine Personen befördert werden - E-Scooter unterliegen der Versicherungspflicht und benötigen eine entsprechende Versicherungsplakette (seit dem 01. März für das laufende Versicherungsjahr in schwarzer Farbe). Die Versicherung muss jeweils zum 01. März jeden Jahres aktiv verlängert werden - für die Nutzung von E-Scootern gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung - Verstöße gegen die o.g. Vorschriften werden als Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten geahndetRückfragen bitte an: Polizei Coesfeld Pressestelle Telefon: 02541-14-290 bis -292 Fax: 02541-14-195