Bundespolizeidirektion München: Zwei Bier – und plötzlich ein Schaden von 1.170 Euro: Die Bundespolizei überführt einen raffinierten Gepäckdieb am Nürnberger Hauptbahnhof

Nürnberg - Ein scheinbar gewöhnlicher Ladendiebstahl hat der Bundespolizei am Dienstagabend, (31. März), einen spektakulären Doppelerfolg beschert. In einem Café-Shop, im Nürnberger Hauptbahnhof stahl ein 33-jähriger deutscher Staatsangehöriger, gegen 21 Uhr zwei Bier im Wert von gerade einmal 2,40 Euro. Eine alarmierte Streife der Bundespolizei stellte einen Mann und nahm ihn mit zur Dienststelle. Dort starteten die Beamten weitere Nachforschungen und stießen dabei auf einen sechs Tage zurückliegenden, bislang ungeklärten Gepäckdiebstahl. Am 25. März 2026 hatte ein Unbekannter vor dem Café-Shop am Nürnberger Hauptbahnhof einen abgestellten Koffer mit persönlichen Gegenständen eines deutschen Reisenden gestohlen. Der Gesamtschaden belief sich auf 1.170 Euro. Dank einer damals durchgeführten Videoauswertung lagen Fahndungsbilder vor. Der Abgleich mit dem festgenommenen 33-Jährigen brachte Gewissheit: Er ist identisch mit dem Täter des Gepäckdiebstahls. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Blutentnahme sowie die Vorführung beim Amtsgericht Nürnberg-Fürth an. Der Mann ist der Polizei wegen eines Betrugsdelikts bekannt. Rückfragen bitte an: Fridolin Schürer Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg Telefon: 0911 205551-105 E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt an. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.