BPOL NRW: Bundespolizei nimmt 48-jährigen Mann fest und zieht 4.500 Euro Geldstrafe ein

Während einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Zürich/Schweiz stellten die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Mittwochmorgen (01.04.2026) einen 48-jährigen Mann fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Deutsche wurde von der Staatsanwaltschaft München gesucht. Diese hatte einen Monat zuvor einen Haftbefehl wegen Vorenthaltens/Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegen den im Juli 2025 rechtskräftig Verurteilten erlassen. Da er unbekannten Aufenthaltes war, wurde die Fahndung veranlasst. Dank eines Familienangehörigen konnte die Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro jedoch beglichen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 45 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte der in der Schweiz lebende Mann seinen Weg fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.