Emmerich am Rhein – Auffahrunfall mit zwei Leichtverletzten / Überprüfung eines Unfallbeteiligten führt zu bemerkenswerten Feststellungen
Am Mittwoch (01. April 2026) ereignete sich gegen 16:35 Uhr an der Eltener Straße in Emmerich am Rhein ein Auffahrunfall, bei dem zwei Personen leicht verletzt wurden. Eine 43-jährige Frau aus Emmerich hatte zu spät bemerkt, dass das vor ihr fahrende Fahrzeug eines 40-jährigen, in den Niederlanden lebenden polnische Staatsbürgers, abgebremst wurde und war ihrem Citroen C4 auf den Ford Fiesta aufgefahren. Dadurch wurde der Ford auf den davor verkehrsbedingt haltenden Audi A6 eines 36-jährigen Mannes aus Emmerich geschoben. Die Fahrerin des Citroen und ihr 6-jähriger Sohn wurden leicht verletzt. An allen drei Fahrzeugen entstand Sachschaden.
Insoweit ein Verkehrsunfall, wie er leider regelmäßig im Kreis Kleve und darüber hinaus vorkommt. Möglichweise ein kurzer Augenblick der Unaufmerksamkeit und schon kommt es zu einem Unfall. Bei diesem Auffahrunfall stellte sich jedoch während der Aufnahme ein ganz anderes Fehlverhalten heraus. Der Fahrer des Ford Fiesta gab gegenüber den Beamten an, jemand anderes, den er namentlich benannte, sei gefahren und von der Unfallstelle zu Fuß flüchtig. Mit dieser Angabe konnte er jedoch nicht verhindern, dass ihn die Beamten genauer überprüften, zumal Unfallzeugen keinen anderen Fahrer gesehen hatten. Vermutlich hatte der Mann versucht zu verhindern, dass herauskam
- dass er nicht über eine Fahrerlaubnis verfügte,
- er möglichweise unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen das
Fahrzeug führte (entsprechende Test verliefen positiv),
- er per Haftbefehl gesucht wurde!Inwieweit er sich darüber hinaus auch wegen weiterer Straftaten (Falsche Verdächtigung beispielsweise) strafbar gemacht haben könnte, ist auch Gegenstand der weiteren Ermittlungen der Polizei. Den Wagen hatte er sich geliehen. Die Vollstreckung des Haftbefehls konnte er durch Zahlung der entsprechenden Geldsumme bezahlen. Gegen den, wie angeführt, in den Niederlanden lebenden polnische Staatsbürger wurde die Zahlung einer Sicherheitsleistung zur Sicherstellung des Strafverfahrens angeordnet. Er konnte nach Entnahme einer Blutprobe entlassen werden. (sp)
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