260406 – 0434 Fahrlässige Brandstiftung an Gartenhütte
(bo) Gestern Nachmittag (5. April 2026) brannte in Seckbach eine Gartenhütte.
Nach aktuellen Erkenntnissen meldete ein 46-Jähriger gegen 15:00 Uhr einen Gartenhüttenbrand "Am Galgen".
Im Rahmen der Löscharbeiten der Feuerwehr, traf diese auf den 46-Jährigen auf dem Grundstück neben der brennenden Gartenhütte. Dieser gab an, auf seinem Grundstück ein Lagerfeuer gemacht zu haben, welches sich direkt neben der Gartenhütte der 61-jährigen Geschädigten befindet. Zu diesem Zeitpunkt war es sehr windig, sodass das Lagerfeuer auf die circa 5 Meter entfernte Gartenhütte übergiff. Dadurch geriet die Gartenhütte in Vollbrand und konnte nach circa 30 Minuten durch die Feuerwehr gelöscht werden.
Das Fachkommissariat hat die Ermittlungen übernommen.
Gegen den 46-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet.
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