BPOL NRW: Erfolgreiches Osterwochenende am Mönchengladbacher Hauptbahnhof – Bundespolizei vollstreckt fünf Haftbefehle

Im Zeitraum vom 02. Bis zum 05. April 2026 hat die Bundespolizei im Bereich des Mönchengladbacher Hauptbahnhofs insgesamt fünf Haftbefehle gegen vier Personen vollstreckt. Den Auftakt machte am Donnerstagmorgen ein Mann, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Diebstahls und Unterschlagung vorlag. Da er die geforderte Freiheitsstrafe von fünf Monaten nicht abwenden konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Am späten Samstagabend kontrollierten die Beamten der Bundespolizei einen weiteren Mann, der von der Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht wurde. Wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz war eine Geldstrafe offen. Der Betroffene konnte die geforderten 375 Euro (inkl. Restgeldstrafe) vor Ort begleichen und entging einer 12-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. Er durfte die Wache nach Abschluss der Maßnahmen verlassen. Am frühen Ostersonntagmorgen folgte die Festnahme eines Mannes, gegen den gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vorlagen: Ein Untersuchungshaftbefehl wegen gewerbsmäßigen Diebstahls sowie ein Vollstreckungshaftbefehl über 300 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe 15 Tage) wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Anschluss wurde er den zuständigen Ermittlungsbehörden zur Vorführung beim Haftrichter übergeben. Den Abschluss bildete am Sonntagnachmittag ein junger Mann, der wegen vorsätzlicher Körperverletzung gesucht wurde. Auch hier konnte die Inhaftierung (24 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) abgewendet werden, da sein Vater die erforderliche Summe von knapp 565 Euro inklusive Kosten direkt auf der Wache einzahlte. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Düsseldorf Pressestelle POMin Elisa-Maria Halbach Telefon: +49 (0) 211 179276-151 Mobil: +49 (0) 175 4338127 E-Mail: presse.d@polizei.bund.de Bismarckstraße 108 40210 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.