Trunkenheit im Verkehr durch Alkohol
USLAR (ke) An der Sandgrube, 05.04.2026, 21:30 Uhr
Ein 51-jähriger Radfahrer aus Uslar befuhr mit seinem Fahrrad die öffentlichen Straßen obwohl er unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
... Die Polizei informiert in diesem Zusammenhang, dass auch für Fahrradfahrer Promillegrenzen gelten. So ist man als Fahrradfahrer bei einem Blutalkoholwert von mehr als 1,6 Promille absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. In Verbindung mit einem Verkehrsunfall oder anderweitigen Ausfallerscheinungen wie z.B. dem Fahren von Schlangenlinien können aber auch schon geringe Blutalkholkonzentrationen ausreichen, um eine Trunkenheitsfahrt zu verwirklichen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Northeim
Polizeikommissariat Uslar
Pressestelle
Telefon: 05571/80060
Fax: 05571/8006 150
E-Mail: pressestelle@pi-nom.polizei.niedersachsen.de