BPOLI PW – GdpD POM: Drei Haftbefehle bei zwei Personen vollstreckt
Einem 37jährigen Rumänen wurde die Kontrolle am 09.04.2026 gegen 18:00 Uhr durch Kräfte der Gemeinsamen Diensteinheit Vorpommern-Greifswald (Kooperation zwischen Bundes-/ Landespolizei und Zoll) in der Ortslage Eggesin zum Verhängnis.
Eine fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab zwei Fahndungsnotierungen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main suchte ihn wegen des Deliktes "Strafbare Kennzeichenverletzung". Es war eine Geldstrafe in Höhe von 800,00 Euro + Kosten in Höhe von 84,50 Euro (gesamt 884,50 EUR) zu entrichten oder eine
Restersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen zu verbüßen. Der rumänische Staatsangehörige konnte die Geldstrafe bezahlen, seine Reise allerdings nicht fortsetzen, da ihn das Amtsgericht Hamburg wegen Verstoß gegen das Markengesetz mit Haftbefehl suchte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in Pasewalk wurde er in die JVA Hamburg überstellt.
Auf der Bundesautobahn 11 am ehemaligen Grenzübergang Pomellen wurde gestern gegen 13:00 Uhr ein polnischer Staatsangehöriger als Mitfahrer in einem Ford Transit mit polnischer Zulassung kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung durch die Staatsanwaltschaft Dortmund zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes. Demnach hat die Person eine Geldstrafe in Höhe von 5000,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 300,21 Euro zu entrichten oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 50 Tagen zu verbüßen. Die Person konnte die geforderte Geldstrafe/Kosten nicht bezahlen und wurde um 17:30 Uhr in die JVA Neustrelitz eingeliefert.
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