BPOL NRW: Fahndungserfolg – Bundespolizei verhaftet am Wochenende fünf gesuchte Personen
Am vergangenen Wochenende (10.-12.04.2026) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest.
Am Freitagmorgen stellten die Bundespolizeibeamten zunächst einen 26-jährigen Deutschen fest, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/Libanon vorstellte. Es ergab sich, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den im März 2024 rechtskräftig Verurteilten erlassen hatte.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen konnte der im Libanon lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro vor Ort beglich. Im Anschluss setzte er seine Reise fort.
Kurze Zeit später wurde ein Kosovare kontrolliert, der beabsichtigte, nach Pristina/Kosovo zu fliegen. Während der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der 60-Jährige im März dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Kassel wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er im August 2025 rechtskräftig verurteilt
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 960 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der im Landkreis Kassel lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zwölf Tagen ebenfalls abwenden und seine Reise fortsetzen.
Freitagvormittag wurde eine Britin kontrolliert, die sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Manchester/Großbritannien vorstellte. Bei dieser stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Münster im Dezember 2025 einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen die 64-Jährige erlassen hatte. Demnach wurde sie im Juni 2024 rechtskräftig verurteilt.
Doch die im Münsterland lebende Frau konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 26 Tagen ebenfalls abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 1.560 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.
Samstagmorgen wurde ein 38-jähriger Syrer festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erbil/Irak vorstellte. Gegen diesen Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein (Bayern) vor. Dieser wurde im September 2024 wegen unerlaubter Einreise gegen den im Juli 2024 Verurteilten ausgestellt.
Der in Österreich lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 29 Tagen ebenfalls abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 580 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.
Zuletzt wurde am Sonntagabend im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Mailand/Italien ein Italiener durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass nach dem 24-Jährigen ebenfalls gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Hagen hatte in diesem Fall im November 2024 einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung gegen den in Italien lebenden Mann erlassen.
Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde er durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.