BPOL NRW: Bundespolizei deckt doppeltes Asylgesuch am Dortmunder Hauptbahnhof auf

Bereits am 12. April stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei bei einer Kontrolle ein doppeltes Asylgesuch in verschiedenen Schengen-Staaten fest. Die Uniformierten nahmen den Tatverdächtigen vorläufig fest. Gegen 19:00 Uhr unterstützte die Bundespolizei die DSW21 am Dortmunder Hauptbahnhof bei einer Personalienfeststellung. Die Mitarbeiter hatten zuvor einen Mann im Zusammenhang mit einem Fahrgelddelikt festgestellt. Der 22-jährige syrische Staatsangehörige wies sich zunächst mit dem Bewohnerausweis einer Flüchtlingsunterkunft aus. Bei einer anschließenden Durchsuchung nach Ausweisdokumenten fanden die Beamten in der Jackentasche ein bulgarisches Aufenthaltsdokument. Daraus ging hervor, dass der Mann bereits in Bulgarien als Flüchtling anerkannt ist. Eine Überprüfung in den polizeilichen Systemen ergab, dass der Syrer sowohl in Bulgarien als auch in Deutschland ein Asylgesuch gestellt hatte. Es bestand der Verdacht, dass er in mehreren Schengen-Staaten Leistungen beziehen wollte. Dieser Umstand war der zuständigen Ausländerbehörde bislang nicht bekannt. Nach erfolgter Belehrung äußerte sich der Beschuldigte nicht zu den Vorwürfen und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Das aufgefundene Dokument wurde sichergestellt. Der in Deutschland wohnungslose Mann wurde nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsdienst der Ausländerbehörde vorläufig festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt. Die weiteren Ermittlungen erfolgen durch die zuständige Ausländerbehörde. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Björn Dahle Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.